Wellness

Bioresonanztherapie

Die so genannte Bioresonanztherapie ist eine Methode der alternativen Medizin und auch unter den Bezeichnungen Mora-Therapie oder Multiresonanz-Therapie bekannt. Diese Form der Therapie gehört zu den Bioelektrischen Therapien. Bei derartigen Anwendungen werden die elektromagnetischen Schwingungen des Körpers mit speziellen Apparaten gemessen. Die Grundannahme der Bioresonanztherapie ist, dass sich Fehlfunktionen des Körpers über Schwingungsveränderungen bestimmen lassen.

Begründet wurde diese Therapieform in der Mitte der 70er Jahre von dem Arzt Dr. Franz Morell und dem Ingenieur Erich Rasche unter dem Name Mora-Therapie. Innerhalb dieser Theorie wird davon ausgegangen, dass fehlerhafte Schwingungen, die von Krankheiten ausgelöst werden, durch gesunde Schwingungen ersetzt werden können. Dazu wird zu Beginn der Therapie zunächst der aktuelle Zustand des Patienten gemessen, um dann mit einem Gerät die fehlerhaften Schwingungen zu beseitigen. Eine Sitzung dauert dabei in der Regel eine halbe Stunde und wird meist wöchentlich wiederholt, wobei fünf bis zehn Anwendungen in der Regel empfohlen werden.

Angewendet wird die Bioresonanztherapie vorwiegend bei Allergien, Migräne, Schlafstörungen oder chronischen Beschwerden. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass eine derartige Therapieform nicht für Menschen mit Herzschrittmachern geeignet ist, da bei der Bioresonanztherapie Magnetfelder verwendet werden, die die Funktion des Schrittmachers beeinträchtigen können. Abgeraten wird von der Bioresonanztherapie auch bei anatomischen Beschwerden, psychischen Erkrankungen oder Mangelerscheinungen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bioresonanztherapie keine umfassende medizinische Untersuchung ersetzt. Nebenwirkungen der Therapie sind allerdings keine bekannt.

Die tatsächliche Wirksamkeit der Bioresonanztherapie wurde wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen. Aus diesem Grunde ist sie wohl auch generell von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen wird ein so genannter Einzelfallentscheid gefordert.